Blutgasanalyse und Sauerstoffverordnungen

Einige Patienten leiden an einer Erkrankung der Lunge, die es erforderlich macht, zusätzlich zur normalen Atemluft Sauerstoff einzuatmen. Dafür muss der Sauerstoff in einem Transportbehälter mitgeführt werden. Der Sauerstoff wird direkt in die Nase geführt und dort mit der Atemluft vermischt.

Die Sauerstofftherapie benötigt regelmäßige Kontrollen. Eine notwendige Verordnung muss laufend vom Lungenfacharzt oder Lungenkrankenhaus für die jeweiligen Krankenkassen verlängert werden. Die Sauerstoffgeräte werden von den Krankenkassen für die Patienten zu Verfügung gestellt.

Als Voraussetzung für die Therapie und Verordnung von Sauerstoff ist eine Blutgasanalyse notwendig, die routinemäßig in unserer Ordination durchgeführt wird. Dabei wird Blut vom Ohrläppchen abgenommen und sofort untersucht.